Drohnenflug & EU-Recht – Was 2025 gilt

Veröffentlicht am: 29. Mai 2025

Ab dem Jahr 2025 treten neue EU-weite Regelungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) in Kraft. Die Änderungen betreffen sowohl Hobby- als auch Berufspiloten und sind Teil der fortlaufenden Harmonisierung der Luftfahrtbestimmungen innerhalb Europas.

Besonders im Fokus stehen die Erweiterung der Fernidentifikationspflicht, neue Anforderungen an die Flugsicherheit sowie Anpassungen bei der Registrierungspflicht für Betreiber. Piloten in der offenen Kategorie müssen ihre Drohnen ab einem Startgewicht von 250 g mit Remote ID ausstatten. Das betrifft viele populäre Modelle wie die DJI Mini 2 oder Mini 3 Pro.

Auch der Nachweis von Kenntnissen wird ausgeweitet: Künftig soll der Kompetenznachweis A1/A3 regelmäßig erneuert werden müssen. Gewerbliche Betreiber in der spezifischen Kategorie sind dazu verpflichtet, Flugdokumentationen und Risikobewertungen standardisiert zu erfassen.

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